Aufgaben
Unsere fünf angestellten Vereinsbetreuerinnen und Vereinsbetreuer führen Betreuungen auf Beschluss des Amtsgerichts / Betreuungsgerichts.
Darüber hinaus beraten sie Betroffene (Menschen mit Betreuungsbedarf), deren Angehörige und alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zum Betreuungsrecht, zu Vorsorgevollmachten, zu Betreuungsverfügungen u.v.m..
Typische Fragen sind zum Beispiel:
Was ist gesetzliche Betreuung? Unter welchen Voraussetzungen bekommt jemand eine Betreuung? Wie wird ein Betreuungsverfahren in Gang gesetzt? Wer kann Betreuerin oder Betreuer werden? Was kostet eine Betreuung? Wie kann eine Betreuung vermieden werden? Welche anderen Hilfen kommen sonst noch in Betracht? Wie errichte ich eine Vorsorgevollmacht? Was ist eine Betreuungsverfügung? Was ist bei einer Patientenverfügung zu beachten?
Wünschen Sie individuelle Beratung? Dann nutzen Sie das Kontaktformular rechts oder rufen Sie eine unserer Ansprechpersonen an. Wir beraten kompetent, vertraulich und kostenfrei (dank staatlicher Förderung) in unseren barrierefreien Räumen oder auch bei Hausbesuchen.
Gruppenangebote: allgemeine Informationsveranstaltungen und Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch bieten wir regelmäßig in unseren barrierefreien Räumen. Auf Wunsch kommen wir gern auch zum Hausbesuch, in Ihre Einrichtung, Ihren Nachbarschaftstreff oder den Dorf- oder Seniorenclub. Bitte nutzen Sie das Kontaktformular rechts oder rufen Sie eine unserer Ansprechpersonen an.
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 08:00 bis 16:00 Uhr.
Wenn wir Ihren Anruf nicht annehmen können, nutzen Sie bitte den Anrufbeantworter.
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