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Willkommen auf unserer homepage!
Der Betreuungsverein Ruppin e.V. ist anerkannter Betreuungsverein  gemäß Abschnitt 2 Betreuungsorganisationsgesetz (BtoG). Er erfüllt alle  Aufgaben gemäß § 15 BtoG; das heißt:
                       
  • Wir informieren planmäßig über allgemeine  betreuungsrechtliche Fragen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen  und Patientenverfügungen.                             
  • Wir bemühen uns planmäßig um die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer.
  •  Wir führen betreuungsgerichtlich bestellte ehrenamtliche  Betreuerinnen und Betreuer in ihre Aufgaben ein, bilden sie fort und  unterstützen sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
  •  Wir schließen mit ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern  Vereinbarungen gemäß § 22 BtoG über die Begleitung und Unterstützung.
  •  Wir beraten und unterstützen auch bevollmächtigte Personen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
  •  Wir beraten Betroffene, Angehörige und sonstige Personen  individuell zu betreuungsrechtlichen Fragen, zur Errichtung von  Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen u.v.m..
 
Zur Kontaktaufnahme nutzen Sie bitte das Kontaktformular oder rufen Sie einfach eine unserer Ansprechpersonen an.

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 08:00 bis 16:00 Uhr.
Wenn wir Ihren Anruf nicht annehmen können, nutzen Sie bitte den Anrufbeantworter.
Fontanedenkmal

Betreuungsverein Ruppin e.V., Fehrbelliner Straße 139, 16816 Neuruppin         zuletzt aktualisiert: 26.08.2025
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