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Der Betreuungsverein Ruppin e.V. ist anerkannter Betreuungsverein gemäß Abschnitt 2 Betreuungsorganisationsgesetz (BtoG). Er erfüllt alle Aufgaben gemäß § 15 BtoG; das heißt:
- Wir informieren planmäßig über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen.
- Wir bemühen uns planmäßig um die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer.
- Wir führen betreuungsgerichtlich bestellte ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer in ihre Aufgaben ein, bilden sie fort und unterstützen sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
- Wir schließen mit ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern Vereinbarungen gemäß § 22 BtoG über die Begleitung und Unterstützung.
- Wir beraten und unterstützen auch bevollmächtigte Personen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
- Wir beraten Betroffene, Angehörige und sonstige Personen individuell zu betreuungsrechtlichen Fragen, zur Errichtung von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen u.v.m..
Zur Kontaktaufnahme nutzen Sie bitte das Kontaktformular oder rufen Sie einfach eine unserer Ansprechpersonen an.
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 08:00 bis 16:00 Uhr.
Wenn wir Ihren Anruf nicht annehmen können, nutzen Sie bitte den Anrufbeantworter.
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